Communicatio Socialis

Peer Review

Peer Review by Request-Verfahren

Communicatio Socialis bietet interessierten Autor:innen die Möglichkeit, ihre Texte im Rahmen eines Peer Review-Verfahrens mit externen Gutachter:innen zu veröffentlichen. Beiträge aus der Rubrik „Aufsätze“ sowie ausgewählte Texte aus den jeweiligen Themenschwerunkten kommen für ein Peer Review-Verfahren in Frage.

Peer Review by request – was ist das?
Seit Dezember 2018 bietet die Zeitschrift Communicatio Socials Autor:innen die Option, ihre Beiträge im Rahmen eines Peer Review-Verfahrens zu publizieren. Anders als in vergleichbaren Fachzeitschriften werden in der Communicatio Socialis nicht alle Beitrage blind und extern begutachtet, sondern nur diejenigen, bei denen die Autor:in das wünscht

Peer Review by request – warum?
Die Themenhefte der Communicatio Socialis werden bis zu einem Jahr im Voraus geplant. Um eine umfassende Themenzusammenstellung gewährleisten zu können, bittet die Redaktion hierzu kompetente Autor:innen um Beiträge. Ein Reviewingprozess mit externen Gutachter:innen ist nur schwer mit einer derartigen Ablauforganisation zu vereinbaren. Aufgrund der umfassenden redaktionellen Betreuung der Autor:innen und Qualitätssicherung der Beiträge ist er in der Regel auch gar nicht nötig. Ein intensives Reviewing durch eine thematisch hoch kompetente Redaktion ist bei unserer Zeitschrift standard.

Da einige Autor:innen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit – etwa im Rahmen von kumulativen Promotions- oder Berufungsverfahren – auf peer-reviewte Veröffentlichungen angewiesen sind, bietet Communicatio Socialis die Option eines Peer Review by request-Verfahrens.

Im Editorial unserer Ausgabe 4/2018 werden die Hintergründe zur Entscheidung zu einem Peer Review by request-Verfahrens ausführlich dargelegt.

Peer Review by request – wie funktioniert das?
Autor:innen, deren Beiträge peer-reviewed werden sollen, müssen ihr Typoskript einmal mit allen Autor:innenangaben und einmal anonymisiert und unter Angabe von drei Schlagworten einreichen.
Alle eingereichten Beiträge werden von zwei unabhängigen und fachkompetente Gutachter:innen aus den Disziplinen Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie Medienethik nach bestimmten Kriterien (siehe unten) begutachtet. Sowohl Autor:innen wie auch Gutachter:innen bleiben dabei füreinander anonym.

Die Gutachter:innen können folgende Voten abgeben:
(1) Der Beitrag wird abgelehnt;
(2) Der Beitrag kann nach umfassender Überarbeitung erneut eingereicht werden und wird von der Redaktion geprüft;
(3) Der Beitrag kann nach leichter Überarbeitung eingereicht werden und wird von der Redaktion geprüft;
(4) Der Beitrag kann redigiert und gedruckt werden.

Bei unterschiedlichen Voten wird ein drittes Gutachten eingeholt.

Auf Grundlage der internen und externen Voten trifft die Redaktionskonferenz die Entscheidung über eine Veröffentlichung und gegebenenfalls über den Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Unsere Kriterien:

  • Die Forschungsfragen sind verständlich formuliert.
  • Es wurde ein geeigneter Forschungsansatz gewählt, um die aufgestellten wissenschaftlichen Fragestellungen zu beantworten.
  • Die Methodik ist nachvollziehbar und die Forschungsergebnisse sind reproduzierbar.
  • Die theoretische Einbindung ist sinnvoll.
  • Der Bezug zu und die Relevanz für aktuelle Themen und Diskussionen des Beitrags im Umfeld der Medienethik bzw. der Medien- und Kommunikationswissenschaft ist gegeben.
  • Der Beitrag weist einen Originalitäts- und Neuheitswert auf.
  • Der Aufbau des Beitrags ist logisch und die Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar.
  • Der Beitrag entspricht den üblichen formalen Vorgaben für wissenschaftliche Beiträge und ist gut verständlich und „lesbar“.

Ihr Ansprechpartner:
Wenden Sie sich bei Interesse bitte an Ihren Ansprechpartner Jonas Schützeneder.